Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt

Hier finden Sie das Institutionelle Schutzkonzept des DVDB in der derzeitig gültigen Fassung vom 23. November 2023: Dokument als Download

Prüfschema nach §72a SGB VIII

Das nachstehende Prüfschema unterstützt die Träger bei der Entscheidung, welche ehrenamtlich Tätigen zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet sind: Dokument als Download

Präventionskraft

Für den Diözesanverband der Bläserchöre Bistum Mainz e.V. wurde Herr Pastoralreferent Patrick Strosche mit der Wahrnehmung der Aufgabe als Präventionskraft betraut. Herr Strosche ist zu erreichen unter Telefon: 0160 175 05 25 oder patrick.strosche@dvdb-online.de - Die Präventionskraft übernimmt für den DVDB folgende Aufgaben: kennt die Ordnung zur Prävention und die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen; kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen sowie interne und externe Beratungsstellen und kann Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige darüber informieren; ist ansprechbar für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt; unterstützt den Rechtsträger bei der Erstellung und Umsetzung der institutionellen Schutzkonzepte; trägt Sorge dafür, dass das Thema Prävention in den entsprechenden Arbeitsbereichen des Trägers langfristig implementiert wird; ist Teil des Beschwerdeweges vor Ort im Verdachtsfall; berät die Leitung bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und Maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene aus Sicht der Prävention gegen sexualisierte Gewalt; trägt mit Sorge dafür, dass bei Angeboten und Maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene qualifizierte Personen zum Einsatz kommen; ist Kontaktperson vor Ort für die/den Präventionsbeauftragten der Diözese. Hierbei ist die Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum Mainz sowie die Ausführungsbestimmungen zur Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum Mainz in der jeweils gültigen Fassung verbindlich.
© Fotos by: Armin Grimm |pixelio.de
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Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention

von sexualisierter Gewalt

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Prüfschema nach §72a SGB VIII

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Präventionskraft

Für den Diözesanverband der Bläserchöre Bistum Mainz e.V. wurde Herr Pastoralreferent Patrick Strosche mit der Wahrnehmung der Aufgabe als Präventionskraft betraut. Herr Strosche ist zu erreichen unter Telefon: 0160 175 05 25 oder patrick.strosche@dvdb-online.de - Die Präventionskraft übernimmt für den DVDB folgende Aufgaben: kennt die Ordnung zur Prävention und die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen; kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen sowie interne und externe Beratungsstellen und kann Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige darüber informieren; ist ansprechbar für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt; unterstützt den Rechtsträger bei der Erstellung und Umsetzung der institutionellen Schutzkonzepte; trägt Sorge dafür, dass das Thema Prävention in den entsprechenden Arbeitsbereichen des Trägers langfristig implementiert wird; ist Teil des Beschwerdeweges vor Ort im Verdachtsfall; berät die Leitung bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und Maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene aus Sicht der Prävention gegen sexualisierte Gewalt; trägt mit Sorge dafür, dass bei Angeboten und Maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene qualifizierte Personen zum Einsatz kommen; ist Kontaktperson vor Ort für die/den Präventionsbeauftragten der Diözese. Hierbei ist die Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum Mainz sowie die Ausführungsbestimmungen zur Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum Mainz in der jeweils gültigen Fassung verbindlich.
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